Von der Selbstbeschaffung einer Jugendhilfeleistung spricht man, wenn sich der Berechtigte ohne oder gegen eine Bewilligungsentscheidung des Jugendamtes eine ihm zustehende Leistung bei einem freien Trager in Anspruch nimmt. Dies vermag er auf der Grundlage der Dualitat von freier und offentlicher Jugendhilfe: in der Mehrzahl der Falle ist nicht das Jugendamt selbst Leistungserbringer sondern die freien Jugendhilfetrager. Not, Hilflosigkeit und Scham der Adressaten von Jugendhilfe, so will dieser Band nachweisen, treiben zu solcher Eigenmachtigkeit. Diese wird den Berechtigten zunehmend...
Von der Selbstbeschaffung einer Jugendhilfeleistung spricht man, wenn sich der Berechtigte ohne oder gegen eine Bewilligungsentscheidung des Jugendamt...