Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung ehrenamtlich geführt. Ehrenamtliche Betreuer sind in aller Regel Familienangehörige, Freunde oder...
Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht m...
Im Erbschaftsassistenten werden zunächst die erbrechtlichen Gestaltungsmittel, die Sie zur Erstellung Ihres Testaments benötigen, vorgestellt. Sie finden Musterformulierungen für Testamente, wie z. B. die Einsetzung von Erben im Testament, die Enterbung gesetzlicher Erben, die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge, die Zuwendung von Vermächtnissen, die Erteilung von Auflagen im Testament, Teilungsanordnungen und -verbote und die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Für Eheleute werden Musterformulierungen für ein gemeinschaftliches Testament angeboten. In diesem Zusammenhang...
Im Erbschaftsassistenten werden zunächst die erbrechtlichen Gestaltungsmittel, die Sie zur Erstellung Ihres Testaments benötigen, vorges...