Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz die beiden zur Umsetzung von EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern bzw. dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) vor Repressalien.
Gerade weil der nationale Gesetzgeber die europäischen Vorgaben nicht 1 zu 1 in deutsches Recht übernommen, sondern teils erweitert und zudem mit dem nationalen Privat- und Verwaltungsrecht verknüpft hat, müssen Unternehmen, aber auch andere Organisationen jetzt rasch tätig...
Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz die beiden zur Umsetzung von EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Gesch...