Die Untersuchung zeigt eine tatsachliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen. Es wurden drei Jahrgange (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass durch die analoge Anwendung des 354 Abs. 1 StPO in vielen Fallen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflussnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird."
Die Untersuchung zeigt eine tatsachliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Recht...
Staat und Gesellschaft haben seit jeher ein erhebliches Interesse an Informationen uber begangene Straftaten, das sich mittlerweile auch auf die Frage erstreckt, ob Strafverfahren gegen bestimmte Personen anhangig (gewesen) sind. Dieses Informationsbedurfnis der Offentlichkeit steht in einem Spannungsverhaltnis zu dem Recht der Betroffenen auf einen sorgfaltigen Umgang mit derart sensiblem Datenmaterial. Dass auch dieses unter dem Schutz der Verfassung steht, hat das BverfG im Zusammenhang mit den aus der Verfassung hergeleiteten Grundrechten auf Resozialisierung und informationelle...
Staat und Gesellschaft haben seit jeher ein erhebliches Interesse an Informationen uber begangene Straftaten, das sich mittlerweile auch auf die Frage...