Im Schrifttum wird der Gelegenheitsgesellschaft nur ein kleiner Raum gewidmet. Man begnugt sich durchweg damit, im Zuge der Darstellung der Gesellschaft burgerlichen Rechts in einem kurzen Abschnitt auf sie einzugehen. Damit wird man jedoch der Bedeutung, die sie in der gesellschaftlichen Praxis hat, nicht im geringsten gerecht. Aus diesem Grunde wird hier der Versuch unternommen, die insofern bestehende Lucke zu schliessen, indem wir uns bemuhen, nicht nur eine Darstellung ihrer Rechtsgrundsatze und ihrer Besteuerung zu geben, sondern daruber hinaus im Rahmen dieser Aufgabenstellung die...
Im Schrifttum wird der Gelegenheitsgesellschaft nur ein kleiner Raum gewidmet. Man begnugt sich durchweg damit, im Zuge der Darstellung der Gesellscha...