ISBN-13: 9783668252073 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 32 str.
ISBN-13: 9783668252073 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster (Offentliches Recht, Volker -und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung), Veranstaltung: Seminar zum Thema Volkerrecht und Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweit ist die Zahl der Ratifikationen volkerrechtlicher Vertrage gestiegen. Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer beachtlichen Verrechtlichung von Menschenrechtsnormen. So gibt es seit 1994 keinen Staat mehr, der nicht Vertragspartei mindestens eines der zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen ist. Allerdings besteht eine hohe Diskrepanz zwischen weitgehender Ratifikation auf der einen Seite und mangelnder Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen auf der anderen Seite. Folglich scheinen derartige Vertrage vollig anders zu wirken als bezweckt, womit sich die Frage stellt, weshalb Staaten Menschenrechtsvertrage uberhaupt ratifizieren. Verfolgen sie mit der Ratifizierung etwa andere als die von den Vertragen beabsichtigten Ziele? Dienen Menschenrechtsvertrage etwa blo als Feigenblatt? Diese Arbeit geht diesen Fragen auf den Grund und uberpruft die Ergebnisse am Fallbeispiel der Turkei, nachdem zuvor einige Theorien zu diesem Thema erortert werden.