ISBN-13: 9783838637747 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 92 str.
ISBN-13: 9783838637747 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 92 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3, FernUniversitat Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. Dr. Michael Bitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: Am 1. Januar 1999 wird gemass 335 InsO i.V. m. Art. 110 EGInsO die Insolvenzordnung in Kraft treten. Damit wird ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, dessen Ursprunge bis in die Siebziger Jahre zuruckreicht. Ein besonderer Schwerpunkt des Insolvenzrechts ist das Bestreben, ein auf Verbraucherkonkurse zugeschnittenes Instrumentarium zur Verfugung zu stellen. Dieses hat sich im Neunten Teil (Insolvenzverfahren fur Verbraucher und sonst. Kleinverfahren) sowie im Achten Teil (Restschuldbefreiung) des Gesetzes manifestiert. Damit wird ein zugleich soziales und freiheitliches Anliegen, dem redlichen Schuldner nach der Durchfuhrung eines Insolvenzverfahrens uber sein Vermogen eine endgultige Schuldenbereinigung zu ermoglichen, eher realisierbar. Das derzeitig gultige Konkursverfahren belasst den Glaubigern das Recht der freien Nachforderung ( 164 Abs. 1 KO).Die festgestellten Forderungen verjahren erst nach 30 Jahren ( 218 Abs. 1 BGB i.V.m. 145 Abs. 2 KO). Gemass 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB unterbrechen Vollstreckungs-handlungen die Verjahrung. Infolgedessen sind selbst junge Schuldner des ofteren bis an ihr Lebensende der Rechtsverfolgung der Konkursglaubiger ausgesetzt. Die praktisch lebenslange Nachhaftung drangt haufig ehemalige Gemeinschuldner in die Schattenwirtschaft und in die Schwarzarbeit ab, wenn nicht ihre Fahigkeiten sogar der Volkswirtschaft ganz verlorengehen. Der regelmassig geringere wirtschaftliche Wert des Nachforderungsrechts steht schwerlich in einem angemessenen Verhaltnis zu den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kosten der oft lebenslangen Schuldenhaftung. In den letzten Jahren hat die Zahl der Falle schwerer Verbraucherverschuldungen erheblich zugenommen, somit scheint es sachgerecht, das Insolvenzve"