ISBN-13: 9783640136384 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 66 str.
ISBN-13: 9783640136384 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 66 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von naturlichen und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr von einander zu unterscheiden. Er hat hauptsachlich drei Funktionen: (1) dient der standigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2) gehort dem Personlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet die Familienzugehorigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt. Daruber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht auf einen eigenen Namen. Das Namensrecht ist mit der Personlichkeit des menschlichen Lebens eng verknupft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die korperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Personlichkeit oder der Ehre. Die Bestimmung des Familiennamens uber die Generationen hinweg machte also Vorschriften uber den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den groen Kodifikationen, wie z.B. der Aufklarung und dem franzosischen Code Civil, erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgange zum Erwerb eines Namens fuhren sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen Normen in die Zivilgesetzbucher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Landern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.