ISBN-13: 9783656552314 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Leipzig, 64 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung An einer einkommensteuerlichen Ubertragung sind grundsatzlich zwei Rechtspersonen beteiligt.1 Bei Beteiligung einer Personengesellschaft wird diese trotz ihrer fehlenden Rechtsfahigkeit im juristischen Sinne als eigenstandiges Steuerrechtssubjekt2 gesehen. Ubertragungen konnen im wirtschaftlichen Verkehr unentgeltlich, d. h. ohne jegliche Gegenleistung erfolgen oder auch gegen ein Entgelt. Das Entgelt kann hierbei in voller Hohe dem Wert des Ubertragungsobjekts entsprechen, es handelt sich dann um eine voll entgeltliche Ubertragung. Ist das Entgelt kleiner als der Teilwert des Ubertragungsobjekts, liegt eine teilentgeltliche Ubertragung vor.3 Fur das Vorliegen eines teilentgeltlichen Vorgangs reicht nach h. M. allerdings ein zu geringes Entgelt nicht aus. Dieses muss von den Beteiligten bewusst niedriger als der wirkliche Wert des Objekts gewahlt worden sein.4 Dies wird haufig in Fallen der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert, in denen der Ubertragende durch verwandtschaftliche Beziehungen zum Ubernehmenden ein privates Interesse an der Gewahrung einer Zuwendung hat. Fur den Fall eines voll unentgeltlichen und eines voll entgeltlichen Ubertragungsvorgangs ist gesetzlich geregelt, wie in diesen Fallen einkommensteuerlich zu verfahren ist und welche Rechtsfolgen sich daraus fur den Ubertragenden und den Ubernehmenden ergeben. Fur voll unentgeltliche Vorgange findet der ′ 6 EStG Anwendung, fur voll entgeltliche Vorgange der ′ 16 EStG.5