ISBN-13: 9783656855248 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 64 str.
ISBN-13: 9783656855248 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 64 str.
Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2007 loste eine durch einen drastischen Anstieg von Zahlungsausfallen verursachte Krise auf dem US-Markt fur Hypothekenkredite mit geringer Bonitat (sogenannte "Subprime-Krise") eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise aus, die auch den Euro-Raum schwer traf . Die Staatsschulden und Refinanzierungskosten in einigen Euro-Landern stiegen dermaen an, dass bei ungehindertem Geschehensablauf die ernsthafte Gefahr von Staatsinsolvenzen bestand. Nachdem die Gewahrung erster bilateraler Hilfen (in Deutschland umgesetzt durch das Wahrungsunion-Finanzstabilitatsgesetz) keine Beruhigung der angespannten Situation auf den Finanzmarkten fur die betroffenen Mitgliedstaaten brachte, sahen sich die Mitgliedstaaten zu weiterem Handeln gezwungen. Daher wurde auf einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs vom 07. bis 09.05.2010 der Europaische Stabilisierungsmechanismus (sogenannter "Euro-Rettungsschirm") beschlossen. Dieser Mechanismus wurde auf einer auerordentlichen Sitzung des Rats fur Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) am 09.05.2010 naher prazisiert und setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Der erste Bestandteil ist ein vorrangig in Anspruch zu nehmender finanzieller Beistand der Europaischen Union in Form von Darlehen und Kreditlinien bis zu einer Hohe von ca. 60 Mrd. Euro, der in Gestalt der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 vom 11.05.2010 zur Einfuhrung eines europaischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 2 AEUV beschlossen wurde. Den zweiten Bestandteil stellen diesen Mechanismus unterstutzende Finanzhilfen der anderen Staaten der Euro-Zone in Hohe von aktuell bis zu 780 Mrd. Euro dar, die auf zwischenstaatlicher Ebene durch die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Euro-Zone vereinbart wurden. Zur Ausr