ISBN-13: 9783838614052 / Niemiecki / Miękka / 1999 / 86 str.
ISBN-13: 9783838614052 / Niemiecki / Miękka / 1999 / 86 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Saulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozess erreichten Lebensstandard wahrend des Ruhestandes zu erhalten. Die zur Zeit heftig gefuhrten Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rentenversicherung lassen diese als verlassliches Standbein der Alterssicherung ungeeignet erscheinen. Zudem sind der privaten Eigenvorsorge enge Grenzen gesetzt. Vor dem skizzierten Hintergrund wird verstandlich, dass der Gesellschafter-Geschaftsfuhrer einer Kapitalgesellschaft - wie jeder andere Arbeitnehmer - an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert ist; dies gilt in verstarktem Masse fur den beherrschenden Gesellschafter, da dieser keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, so dass die betriebliche Rente fur ihn keine Erganzung, sondern die einzige Versorgung darstellt. Zugleich wird aber auch deutlich, dass bei Gesellschafter-Geschaftsfuhrern sorgfaltig darauf zu achten ist, dass diese keine Vereinbarungen durchsetzen, die die Kapitalgesellschaft einem anderen Arbeitnehmer unter sonst gleichen Umstanden nicht gewahrt hatte. Wie jeder andere Vertrag zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter kann namlich auch die Versorgungszusage steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie aus betrieblichem Anlass und nicht vor dem Hintergrund gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit erteilt wurde. Stichworter wie Pensionierungs- und Zusagealter, Rentendynamisierung, Finanzierbarkeit, Ernsthaftigkeit und Nur-Pension machen das Bemuhen um eine klare Grenzziehung zwischen betrieblicher und gesellschaftsrechtlicher Veranlassung deutlich. Vor dem Hinterg