ISBN-13: 9783638834087 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 48 str.
ISBN-13: 9783638834087 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 1,0, Fachhochschule Schmalkalden (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Steuern und Betrieb, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund teilweise spektakularer Betrugsfalle, sind Verstoe in den letzten Jahren immer haufiger Gegenstand offentlicher Diskussion geworden. In Deutschland waren Falle wie Balsam/Procedo, Flowtex und Comroad letztlich nur einige Beispiele fur eine neue Dimension der Betrugsfallen bei denen Bilanzen, teilweise unter Beteiligung des Managements, mit hochster krimineller Energie gefalscht wurden, zum Schaden von Glaubigern und Kleinaktionare. Selbst wenn die genannten Beispiele Einzelfalle sind, die aufgrund des hohen Schadensausmaes und der Vielzahl der Geschadigten, eine dementsprechend hohe Offentlichkeitswirkung haben, ist festzustellen dass Verstoe im Unternehmen immer haufiger werden. Die Offentlichkeit wirft den Wirtschaftsprufern vor tatenlos zuzusehen zu haben und vor allem der Kapitalmarkt fragt sich was das Testat des Wirtschaftsprufers noch Wert ist. Zwischen den Erwartungen der Offentlichkeit an die Prufung und die tatsachlich erbrachten Leistungen der Abschlussprufung entsteht eine immer groer werdende Lucke, diese immer groer werdende "Erwartungslucke" hat die Branche aufgeruttelt. Die Legislative reagierte mit zahlreichen Regulierungsbestrebungen und Gesetzesanderungen, die einerseits dazu dienen sollten, die Verantwortlichkeit des Abschlussprufers fur die Aufdeckung von Unregelmaigkeiten zu definieren und andererseits das Vertrauen in die Qualitat der Rechnungslegung und der Abschlussprufung zu starken. 2005 veroffentlichte das Institut der Wirtschaftsprufer (IDW) den Entwurf des Prufungsstandards (IDW EPS) 210, Zur Aufdeckung von Unregelmaigkeiten im Rahmen der Abschlussprufung der damit den Standard on Auditing (ISA) 240, Die Veantwortung des Abschlussprufers zur Berucksichtigung von Verstoen (fraud) im R