ISBN-13: 9783638657716 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 80 str.
ISBN-13: 9783638657716 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Universitat Bergakademie Freiberg, Veranstaltung: Betriebliche Steuern, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Warum offnet der Europaische Gerichtshof die Tur zum unversteuerten Endverbrauch? Diese Frage beschaftigte Europa und die deutsche Finanzverwaltung, als jene hochste Europaische Gerichtsbarkeit am 08. Mai 2003 das Urteil im Fall "Seeling" verlas. Was war geschehen? Der Europaische Gerichtshof gab einem deutschen Unternehmer das Recht, fur seine private Nutzung und somit fur den eigenen Endverbrauch, die Vorsteuer geltend zu machen. Allerdings war die Entscheidung zu Gunsten des Steuerpflichtigen nach deutscher Rechtsauffassung ein Paradoxon, denn die Sachlage war nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung eindeutig. Der Unternehmer - Wolfgang Seeling - errichtete 1995 ein Gebaude, welches teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzt wird. Ein Grundsatz des Umsatzsteuersystems ist die Entlastungsfunktion des Vorsteuerabzugs. Er soll den Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerisch wirtschaftlichen Tatigkeit von der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlasten. Dieses System basiert somit auf dem Prinzip der Steuerneutralitat, wodurch gesichert werden soll, dass alle wirtschaftlichen Tatigkeiten solange steuerlich unbelastet ausgefuhrt werden konnen, wie sie selbst wiederum der Mehrwertsteuer unterliegen. Fur die Finanzverwaltung war zweifellos klar, dass in diesem Fall ein Mangel an unternehmerischer und wirtschaftlicher Tatigkeit vorlag, weshalb ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht zu ziehen war. Ein Abweichen von dieser Haltung stellte jenes Neutralitatsprinzip nicht nur in Frage, vielmehr war es eine offensichtliche Bevorteilung des Unternehmers gegenuber einer Privatperson. Der deutsche Staat hatte zur Vermeidung solcher Bevorzugungen rechtliche Grundlagen geschaffen. Am 08. Mai 2003 wurde