ISBN-13: 9783668263642 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
ISBN-13: 9783668263642 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11,00, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Strafprozessrecht / Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit soll eine kritische Betrachtung der Zulassigkeit des Einsatzes von Brechmitteln zwecks Beweisermittlung im Strafverfahren sein. Hierbei soll neben der Vereinbarkeit mit den Normen der StPO auch auf die Vereinbarkeit mit hoherrangigem deutschen Recht eingegangen werden. Schwerpunkt der Straenkriminalitat bildet der Handel von illegalen Betaubungsmitteln. Insgesamt wurden im Jahr 2014 276734 Falle von Rauschgiftdelikten registriert, eine Steigerung von 9,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders in Grostadten stellt die Drogenkriminalitat ein Problem dar, welches die Ermittlungsbehorden aufgrund des Einfallsreichtums der Drogenhandler vor groe Herausforderungen stellt. Dabei bietet das Verstecken im Korper eine erfolgsversprechende Moglichkeit zur Tatverschleierung beim Handel und Schmuggel von Betaubungsmitteln. Mutmaliche Drogenhandler halten in ihrem Mund in Plastik oder ahnliche Stoffe verpackte Drogenpackchen, sogenannte "Bubbles," versteckt. Diese Vorgehensweise ermoglicht es, die Packchen im Falle einer Uberfuhrung durch Herunterschlucken unbemerkt und schnell der Beweissicherstellung entziehen zu konnen. Diese werden in kleinen Portionen, oft im ein-Gramm-Bereich, gehandelt und nur in entsprechend angefragter Menge aus dem Mund geholt. Eine umstrittene Moglichkeit zur Sicherstellung der Beweismittel liegt in der Verabreichung eines Brechmittels. Ist der Beschuldigte zu einer freiwilligen Einnahme nicht bereit, so kann das Brechmittel auch zwangsweise, i.d.R. aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung durch einen Arzt, zugefuhrt werden. Allerdings traten in Folge der Behandlung bei einigen Beschuldigten Verletzungen auf, in zwei Fallen fuhrte