ISBN-13: 9783838690247 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 88 str.
ISBN-13: 9783838690247 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 88 str.
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,2, Deutsche Versicherungsakademie GmbH (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Am 9. Dezember 2002 haben das Europaische Parlament und der Rat der Europaischen Union eine Richtlinie uber Versicherungsvermittlung (im Folgenden: Richtlinie) verabschiedet, die von den Mitgliedstaaten spatestens zum 15. Januar 2005 zu transformieren war. Durch die Richtlinie besteht fur alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, die Tatigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen. Voraussetzung fur die Erlaubniserteilung sind berufliche Anforderungen (angemessene Qualifikation, Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermogensverhaltnisse und guter Leumund des Vermittlers). Die Richtlinie sieht die Eintragung aller gewerblich tatigen Vermittler in einem zentralen Register vor und den Zugang zu einer aussergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestelle. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften zur Berufsausubung (Kundengeldsicherung und zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten) des Vermittlers zu schaffen. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Vermittlermarktes und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der vorliegende Aufsatz befasst sich schwerpunktmassig mit der Umsetzung der vom Richtliniengeber vorgeschriebenen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (Kapitel 3, Art. 12 und 13 der Richtlinie) in das deutsche Recht. Die Beleuchtung der vorgenannten Pflichten ist gerade deshalb interessant, weil es sich hierbei um elementare Bestandteile der Richtlinie handelt, die bereits mit der Ersten Etappe in Deutschland eingefuhrt werden. Daruber hinaus ist das Besondere an diesen Berufsausubungsregelungen, dass sie die eigentliche fur den Kunden bereits im ersten Kontakt wahrnehmbare - Kerndienstleistung des Vermittlers sind, a