ISBN-13: 9783640489626 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 84 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat zu Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Inkrafttreten des Steueranderungsgesetzes (StAndG) 2007 hat der deutsche Gesetzgeber das "Werkstorprinzip" im Einkommensteuerrecht eingefuhrt und Pendelaufwendungen zur Ganze der steuerlich irrelevanten Sphare der Einkommensverwendung zugeordnet. Das Bundesverfassungsgericht verhinderte die Umsetzung des "Werkstorprinzips," gestand dem Gesetzgeber jedoch grundsatzlich eine Abschaffung der Entfernungspauschale nach 9 Abs. 2 EStG 2007 zu. Aufgrund der enormen Staatsverschuldung ist davon auszugehen, dass eben diese Abschaffung erneut politisch und rechtlich aufgegriffen wird. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist es, zu analysieren, ob an der Forderung von Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstatte festzuhalten oder diese abzuschaffen sei. Den Ausgangspunkt der Analyse bilden die historischen, steuer-systematischen, rechtlichen und definitorischen Ausfuhrungen zur Einfuhrung des "Werkstorprinzips" und der Existenz der Entfernungspauschale. Die Notwendigkeit der Forderung des Pendelns, die Uberprufung deren Zweckerreichung und die Treffsicherheit der Entfernungspauschale werden in Frage gestellt. Im Weiteren erfolgt die Darstellung der Gestaltungsvariabilitat der bisherigen Regelungen zur Entfernungspauschale. Es wird verdeutlicht, dass es sich bei der Pendelforderung um ein Politikinstrument handelt, das abhangig von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Stimmungsfaktoren ist. Weiterhin wird die Moglichkeit der Abschaffung der Entfernungspauschale und die Einfuhrung des "Werkstorprinzips" auf ihre Verfassungskonformitat hin untersucht. Abschlieend erfolgt die okonomische Analyse zur Abschaffung der Entfernungspauschale. Im Ergebnis wird dargestellt, dass ein Abrucken von der Forderung arbeitstaglicher Fahrten steuerrechtssystematisch moglich und aus okonomischen Grunden sinnvoll und gebote