ISBN-13: 9783838663708 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 74 str.
Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die Direktansprache hat sich zu einer Dienstleistung entwickelt, die mehr und mehr Unternehmen in Anspruch nehmen, um gebundene Arbeitnehmer zu rekrutieren. Das in Kapitel 1 geschilderte Procedere einer Direktansprache erlaubt eine rechtliche Betrachtung der Tatigkeit eines Headhunters." Wahrend sich in Deutschland, wie in Kapitel 5 erlautert, Gerichte vermehrt mit der Direktansprache auseinander setzten, ist Rechtsprechung und Literatur zu dieser Thematik in Osterreich nicht zu finden. Da das osterreichische und das deutsche Recht im Bereich der Lauterkeit viele Gemeinsamkeiten aufweisen, liegt es nahe, die deutsche Rechtsprechung als Grundlage fur eine Betrachtung aus osterreichischer Sicht heranzuziehen. Die grundlegende Problematik des Anrufes eines Personalberaters bei einem gebundenen Arbeitnehmer widerspiegelt sich schon in der uneinheitlichen deutschen Meinung, ob nun der Anruf per se als sittenwidrig im Sinne des 1 UWG, oder dieser als erlaubter Bestandteil des Leistungswettbewerbes zu qualifizieren ist ( vgl Kapitel 5). Im weiteren stellt sich die Frage, inwieweit vergleichbare Momente zur Judikatur der Telefonwerbung und zum Tatbestand des unlauteren Ausspannens von Arbeitnehmern zu erkennen sind, um eine etwaige Sittenwidrigkeit der Direktansprache daraus ableiten zu konnen. Auch die Einfuhrung des 101 TKG impliziert nicht schlechthin die Rechtswidrigkeit weil, ahnlich wie bei der Telefonwerbung, aus dem Interesse an beruflichem Aufstieg ein konkludentes Einverstandnis abgeleitet werden konnte. Ein wichtiges Indiz fur die Legalitat der Direktansprache ist meines Erachtens die Qualitat des Anrufes und nicht zuletzt die Zielgruppe. Beschrankt sich die Suche auf Fuhrungskrafte und hochspezialisierte Facharbeitskrafte und konzentriert sich der Anruf auf ein informatives Gesprach ohne keilerahnliche Methoden anzuwenden, kann daraus noch nicht eine unlautere Handlung im Sinne des UWG abgeleitet werden (vgl Kapite