ISBN-13: 9783838641966 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 110 str.
ISBN-13: 9783838641966 / Niemiecki / Miękka / 2001 / 110 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Die kommunale Wirtschaftsforderung (KWF) sieht sich als ressortubergreifende Querschnittsaufgabe einer Vielzahl von komplexen operativen und strategischen Entscheidungsproblemen gegenubergestellt. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das in Literatur und Praxis kontrovers diskutierte Problemfeld der aufbauorganisatorischen Institutionalisierung, also die Suche nach der geeigneten Organisationsform fur die kommunale Wirtschaftsforderungsdienststelle. Die Organisationsformen der KWF werden als Rechts- und Kooperationsformen verstanden. Die fur die Institutionalisierung der Wirtschaftsforderungseinheit in Frage kommenden offentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsformen sind durch jeweilige Starken und Schwachen charakterisiert, die als rechtsformeninharente Kriterien bei der Wahl der Organisationsform zu berucksichtigen und zu bewerten sind. Die Rahmenbedingungen haben sich hierbei in den letzten Jahren mageblich verandert. Die Unternehmen (als Hauptzielgruppe der KWF) und Regionen werden u.a. im Zuge der Globalisierung, Regionalisierung, fortschreitenden europaischen Integration und des sektoralen und unternehmerischen Strukturwandels mit weitreichenden Konsequenzen konfrontiert. Infolgedessen ist es in den letzten Jahren zu neuen Herausforderungen fur die Ziele und Aufgaben der KWF in Deutschland gekommen, was letztlich zu einem kontinuierlichen Uberdenken ihrer organisatorischen Ausgestaltung fuhrt. Aus den veranderten Rahmenbedingungen resultiert als eine entscheidende Konsequenz, da die Bedeutung von Kooperationen mit externen offentlichen und nichtoffentlichen Akteuren fur eine zeitgemae und zukunftsorientierte KWF noch weiter gewachsen ist. Sowohl bei der erstmaligen Institutionalisierung als auch bei aufbauorganisatorischen Anpassungen der Wirtschaftsforderungseinheit stehen eine Vielzahl von alternativen Organisationsformen zur Auswahl. Deren jeweilige Starken und Schwachen konnen nicht nur anhand allgemeingultiger rech