ISBN-13: 9783638638104 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2.0, Technische Universitat Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Institutionen des deutschen Staatsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: "Politisch Verfolgte genieen Asyl." - Mit dieser Bestimmung des Art. 16 a Abs. 1 gewahrt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein im Vergleich zum Volkerrecht und zu anderen nati-onalen Verfassungen einzigartiges Recht: den subjektiven, uneingeschrankten und einklagbaren Rechtsanspruch eines "Politisch Verfolgten" auf Asyl . Durch Art. 16 a GG wird nicht nur die Aufnahme einzelner Menschen, ohne kategoriale Unterschiede zu machen, gewahrleistet, sondern ihre Aufnahme zu einem individuellem Recht ausgestaltet, das durch Art. 19 Abs. 4 GG mit allen Rechtsweggarantien, die ein heutiger Rechtsstaat seinen Burgern gewahrt, versehen ist . Aktuelle Brisanz gewinnt die Diskussion um das Asylgrundrecht durch die Absicht der Bundesregie-rung den Zuzug von Auslandern in das Bundesgebiet durch das "Gesetz zur Steuerung und Begren-zung der Zuwanderung ...] von Unionsburgern und Auslandern," kurz "Zuwanderungsgesetz," neu zu regeln. In seinem Verlauf wird auch eine Reform des Asylrechts und eine Abanderung im Verfahren des Um-ganges mit Auslandern, deren Asylantrag als offensichtlich unbegrundet abgelehnt wurde, anhangig. Im folgenden wird zu klaren sein, ob die momentane Umsetzung des Grundrechts auf Asyl im GG und in den ihm untergeordneten Auslander- und Asylverfahrensgesetz den Verpflichtungen, die sich die BRD durch die Unterzeichnung des "Abkommens zur Rechtstellung von Fluchtlingen," der sog. "Gen-fer Fluchtlingskonvention" (GFK), und der "Europaischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) selbst gestellt hat, gerecht wird. Zunachst muss aber auf die durch Vorgaben des GG und die Rechtsprechung des BVerfG gefestigten Grundlagen bei der Entscheidung von Asylantragen eingegangen werden, um eine bessere Beurte