ISBN-13: 9783640661190 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 140 str.
ISBN-13: 9783640661190 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 140 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der offentlichen Diskussion bzw. Wahrnehmung nimmt bei dem Stichwort Insolvenz das Thema von insolventen Bauunternehmen einen Spitzenplatz ein. Dies liegt auch daran, dass in den letzten Jahren vergleichsweise groe Bauunternehmen, wie etwa die Philipp Holzmann AG oder die Walter Bau AG von der Insolvenz betroffen waren. Gerade erstere erlangte vor allem durch den damaligen, als gescheitert anzusehenden, medienwirksamen Versuch einer Rettung durch den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schroder eine starke Prasenz in den Medien. Beide Insolvenzverfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass Bauunternehmen einerseits sehr haufig von Insolvenzen betroffen sind. Auf der anderen Seite gibt es keine - jedenfalls keine medienwirksamen - Meldungen uber eine erfolgreiche Sanierung eines insolventen Bauunternehmens, so dass daruber hinaus der Eindruck entsteht, eine erfolgreiche Sanierung eines Bauunternehmens sei, unabhangig von dessen Groe, nicht oder nur schwer moglich. In dieser Arbeit soll daher zunachst untersucht werden, inwieweit diese Wahrnehmung den Tatsachen entspricht. Hierzu erfolgt eine empirische Untersuchung und Auswertung von allgemein verfugbaren statistischen Daten sowie von etlichen Insolvenzverfahren im Bereich der Bauwirtschaft, bei denen eines der groten deutschen Bauunternehmen in der Rolle als Glaubiger beteiligt war. Im nachsten Schritt werden Grunde bzw. Ursachen fur das Ergebnis dieser Untersuchung naher beleuchtet. Auf Grundlage der mageblichen Eroffnungsgrunde erfolgt dann eine praktische Handlungsanweisung an Bauunternehmen unter Berucksichtigung der relevanten Regelungen des Werkvertragsrechts des BGB in seiner aktuellen Fassung, des neu eingefuhrten Forderungssicherungsgesetzes sowie der VOB/B. Weiter erfolgt eine Bewertung des neuen Gesetzes