"Neben diesen beiden für den Leserkreis besonders interessanten Beiträgen finden sich 16 weitere lesenswerte Erörterungen etwa zum zweiten NPD-Verbotsverfahren oder zum nicht bestehenden Streikrecht für Beamte, sodass die Bewertung gerechtfertigt ist, dass die "Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" für alle Verfassungsinterpreten in den Blick genommen werden sollten."Hans-Günter Henneke in: Der Landkreis 7 (2019), 380-382