ISBN-13: 9783639382242 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 100 str.
Die Anwendung militarischer und nichtmilitarischer Zwangsmassnahmen gegen einen Staat, um diesen zur Beachtung grundlegender Menschenrechte gegenuber seinen eigenen Staatsangehorigen zu zwingen, mag zwar moralisch nachvollziehbar sein, widerspricht jedoch fundamentalen Konzepten des Volkerrechts. Fraglich ist ausserdem, welche Menschenrechtsverletzungen eine Intervention legitimieren, vor allem in Anbetracht des weltweit divergierenden Menschenrechtsverstandnisses. Anhand des Fallbeispiels der Intervention im Irak 1991, welcher gemeinhin als Prazedenzfall humanitarer Intervention verstanden wird, versucht dieses Werk unter Einbeziehung arabischer Literatur einen Uberblick uber Entstehung und Bedeutung der humanitaren Intervention zu vermitteln. Es geht auf die Frage ein, was unter einem menschenrechtlichen Minimumstandard zu verstehen ist, legt des Weiteren die Voraussetzungen humanitarer Intervention im System der Vereinten Nationen dar und beurteilt schliesslich die Rechtmassigkeit der Intervention im Irak."
Die Anwendung militärischer und nichtmilitärischer Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat, um diesen zur Beachtung grundlegender Menschenrechte gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen zu zwingen, mag zwar moralisch nachvollziehbar sein, widerspricht jedoch fundamentalen Konzepten des Völkerrechts. Fraglich ist außerdem, welche Menschenrechtsverletzungen eine Intervention legitimieren, vor allem in Anbetracht des weltweit divergierenden Menschenrechtsverständnisses. Anhand des Fallbeispiels der Intervention im Irak 1991, welcher gemeinhin als Präzedenzfall humanitärer Intervention verstanden wird, versucht dieses Werk unter Einbeziehung arabischer Literatur einen Überblick über Entstehung und Bedeutung der humanitären Intervention zu vermitteln. Es geht auf die Frage ein, was unter einem menschenrechtlichen Minimumstandard zu verstehen ist, legt des Weiteren die Voraussetzungen humanitärer Intervention im System der Vereinten Nationen dar und beurteilt schließlich die Rechtmäßigkeit der Intervention im Irak.