ISBN-13: 9783668005990 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 15 pkt., Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit sind die Konvergenzkriterien und der Stabilitats- und Wachstumspakt. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen, der Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion. Die ersten Uberlegungen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Wahrungsunion (WWU), gehen in die sechziger Jahre zuruck. Der Werner-Plan zur Schaffung einer gemeinsamen Wahrung von 1971 scheiterte, da es nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems nicht gelang, einheitliche Zielvorstellungen zu formulieren. Der -Bericht zur Wirtschafts- und Wahrungsunion in der Europaischen Gemeinschaft- (sog. -Delors-Bericht-) von 1989 sieht Verwirklichung der WWU in einem Dreistufenszenario vor. Der Begriff der WWU, der sich erstmalig im Vertrag von Maastricht (Praambel 6. Absatz, Art.2, 109 e und 109 j EGV-Maastricht) findet, kann als Uberbegriff fur die Vertragsbestimmungen zur Wirtschafts- und Wahrungspolitik der EU gesehen werden. Gegenstand des Vertrages von Maastricht waren die zweite und dritte Stufe des Delors Berichts. Die zweite Stufe begann am 1.Januar 1994. In dieser Stufe sollte es zu einer Budgetkonsolidierung in den Mitgliedsstaaten kommen, auerdem wurde das -Europaische Wahrungsinstitut-, Vorlaufer der Europaischen Zentralbank, errichtet. Mit Eintritt in die dritte Stufe wurden die Umrechnungskurse zwischen den beteiligten Wahrungen endgultig festgelegt und der Euro eingefuhrt. Die an der WWU teilnehmenden Staaten haben die Geld- und Wechselkurspolitik der EU als Ergebnis dieser Entwicklung vollstandig ubertragen. An die Konvergenzkriterien und ihre Einhaltung hatte das BVerfG in seiner Maastricht Entscheidung hohe Anforderungen gestellt. Trotzdem wurden im Prozess der Euro Einfuhrung wiederholt die selbst gesetzten Ziele verletzt. Die INstabile Konstruktion des Euros wurde schnell offensichtlich un