ISBN-13: 9783656636359 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universitat Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorstandsvergutungen stellen, in einer von Wirtschafts- und Bankenkrise gezeichneten Zeit, ein kontrovers und uberwiegend polemisch diskutiertes Thema dar. In einer Zeit, in der sich der gemeine Burger durch die Oberschicht beraubt fuhlt, vom Staat alleine gelassen sieht und einer vermeintlich hilflosen Justiz ins Auge blickt, sorgt der Tatbestand der Untreue mit seinen Fallen fur sehr viel pathetischen Zundstoff. Doch ein genauerer Blick, auf diesen seit jeher umstrittenen Tatbestand, lohnt sich. Die Untreue unterscheidet zwei Varianten, deren Verhaltnis zueinander von Rechtsprechung und Lehre heftig diskutiert werden; den Missbrauchs- und den Treubruchtatbestand. Nach h.M. bildet Ersterer nur einen Spezialfall der zweiten Variante und ist insofern lex specialis. Beiden Varianten ist, dieser Ansicht nach, die Anforderung an die Vermogensbetreuungspflicht und den Vermogensschaden identisch zu eigen. Der Unterschied liegt also in der Tathandlung selbst und kann fur die hier behandelte Thematik i.E. offen bleiben, da der entscheidende Unterschied letztendlich darin liegt, ob die Zuwendung zivilrechtlich wirksam ist. Ist dies der Fall, so handelt es sich um den Missbrauchstatbestand. Bei fehlender Wirksamkeit und Nichtigkeit greift der umfassendere Treubruchstatbestand. Drehund Angelpunkt ist hier also die Verletzung der Vermogensbetreuungspflicht selbst und deren Verhaltnis hin zur gesellschaftsrechtlichen Pflichtverletzung. Aus diesem Grund beginnt die Prufung immer bei einem Versto gegen privat- oder offentlich-rechtliche Pflichten. Durch die Einheit der Rechtsordnung ergibt sich daraus eine akzessorische Primarrechtsbindung, die sich auch umgekehrt aus der ultima ratio-Funktion des Strafrechts ergibt. Somit ist ein Verhalten, das in zivilund offentlich-rechtlicher Hinsicht erlaubt ist, niemals als pflichtwidrig i.S.d. 226 StGB zu bewerten