ISBN-13: 9783668069923 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 44 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14,0, Universitat Augsburg, Veranstaltung: Schwerpunktseminar zum Thema "Rechtsfragen am Lebensende," Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der deutschen Rechtsprechung im Fall einer Selbsttotung und dem darin enthaltenen Pflichtenwiderstreit. So hatte auch die Rechtsprechung bei der Beurteilung unterschiedlicher Fallgruppen der aktiven und passiven Beteiligung Dritter an einer freiverantwortlichen und eigenhandig begangenen Selbsttotung zuweilen ihre Probleme. Es lassen sich aus den vorangegangenen Entscheidungen zwei Rechtsprechungsthesen ableiten: Einerseits hat der Lebensgarant eine Erfolgsabwendungspflicht, andererseits sind aber Eingriffe in die korperliche Unversehrtheit nicht gegen den Willen eines anderen Menschen vorzunehmen. Dieser Pflichtenwiderstreit realisierte sich erstmals im Fall Wittig, als uber die rechtliche Beurteilung des Verhaltens eines Arztes beim Suizid seines Patienten zu entscheiden war. Die Gerichte, so auch das hier erstinstanzlich entscheidende LG Krefeld, hatten dem Sterbewillen des Suizidenten im Vorfeld stetig mehr Bedeutung zugesprochen. Erleichtert, in der Erwartung einer Bestatigung der Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur und der Schaffung von Rechtssicherheit, richtete sich die Aufmerksamkeit der Jurisprudenz im Jahr 1984 nun auf den BGH, die hochste Instanz, als dieser in der Sache Wittig zu den beiden Rechtsthesen Stellung zu beziehen hatte. Obgleich die Mitwirkung an fremdem Suizid mangels rechtswidriger Haupttat nicht strafbar ist, hat der BGH in seinem folgenden Urteil "bedenkliche Wege beschritten," die vorsatzliche Nichthinderung einer fremden Selbsttotung zu sanktionieren. Dass dieses Prajudiz die entwickelte Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten in der Rechtsprechung um Jahrzehnte zuruckwarf, sollte alsbald im Fall Hackethal Bestatigung finden. Doch welche Auswirkungen hatte diese "mit R