ISBN-13: 9783640431489 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 80 str.
ISBN-13: 9783640431489 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universitat Trier, Veranstaltung: Seminar "Aktuelle Probleme des Europaischen Straf-, Strafprozess- und Polizeirechts," Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Terrorismus kommt vom Lateinischen terror, was Furcht oder Schrecken bedeutet. Eine universal anerkannte Definition gibt es bisher nicht, sie erscheint aufgrund der politischen Komponente des Begriffs auch kaum moglich. Ein "Terrorist" wird vielleicht aus anderer Perspektive als Freiheitskampfer wahrgenommen. In manch einem inner- oder zwischenstaatlichen Konflikt bezeichnet eine Seite ihre Gegner als terroristisch - und umgekehrt. Ziel des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekampfung der EU vom 13.6.2002 ist die staatenubergreifende Angleichung der Definition terroristischer Straftaten sowie die Etablierung einer umfassenden Strafbarkeit, die die besondere Schwere dieser Taten widerspiegelt. Wie sehr die Auffassungen von "terroristischen" Aktivitaten bereits auf nationaler Ebene voneinander abweichen konnen, zeigen jungste Verfahren nach 129 a StGB - z.B. jenes im Vorfeld des G8-Gipfels, bei dem die Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen durchsuchen lie. Der BGH erklarte die Durchsuchungen fur rechtswidrig und widersprach der terroristischen Qualitat der ggf. geplanten Straftaten. Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkung des europaischen Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekampfung auf die Strafbarkeit nach den deutschen 129 a/ b StGB. Als Grundlage der Erorterung wird zunachst eine uberblicksartige Darstellung der deutschen Straftatbestande und des betreffenden Rahmenbeschlusses geliefert. Sodann werden die Einflusse des letzteren auf die deutsche Strafbarkeit untersucht. Die Vorgaben des Rahmenbeschlusses haben in erster Linie zu einer Veranderung des Wortlauts der deutschen Straftatbestande gefuhrt. Insbesondere widmet sich die Arbeit jedoch der Frage nach seiner Bedeutung fur die deutschen Strafg