ISBN-13: 9783640769049 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 58 str.
ISBN-13: 9783640769049 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 58 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Munchen (Angewandte Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach einer Modellphase zur Erprobung, besteht seit dem 01.01.2008 ein im SGB IX festgelegter Anspruch, zustehende Hilfeleistungen abweichend von der gesetzlichen Norm in Form eines personlichen Budgets auszufuhren. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit dem personlichen Budget fur die Zielgruppe der seelisch erkrankten und behinderten Menschen. Wie aus dem Abschlussbericht des Modellprojektes hervorgeht, ist dies die grote Gruppe der bisherigen Budgetnehmer. Trotzdem kann von einer adaquaten, quantitativen und qualitativen Umsetzung des personlichen Budgets fur diese Zielgruppe noch nicht gesprochen werden. Tatsachlich findet eine Implementierung, auch im Bereich der uber die Eingliederungshilfe nach SGB XII finanzierten sozialpsychiatrischen Versorgung, nur in geringem Mae statt. In der vorliegenden Arbeit versuche ich die aktuellen Erfahrungen zum personlichen Budget fur seelisch Behinderte zusammenzufassen und grundsatzliche Ideen fur eine mogliche Umsetzung fur diese Zielgruppe zu entwickeln. Nach einem Uberblick zur Historie, zum Paradigma und der sozialrechtlichen Grundlagen des personlichen Budgets, sowie einer kurzen Zusammenfassung zu dieser Form der Leistungserbringung im europaischen Ausland, erfolgt eine kritische Interpretation zu den Ergebnissen des Abschlussberichtes zu den Modellprojekten in der BRD. In den nachfolgenden Punkten setzt sich diese Arbeit mit den relevanten Leistungsgesetzen, insbesondere dem SGB XII und deren Bedeutung fur das personliche Budget auseinander. Der Bereich der Pflegeversicherung wurde in dieser Arbeit nicht behandelt, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine besondere Relevanz fur psychisch Erkrankte hat. Ein Teil dieser Arbeit ist der praktischen Umsetzung des im SGB IX und in der Budgetverordnung festgelegten Verfahrens zur Feststellung des Hil