ISBN-13: 9783638706476 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
ISBN-13: 9783638706476 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die 2 Mio. arbeitgeberseitige Kundigungen wurden im Jahr 2001 ausgesprochen, hiervon 1,2 - 1,3 Mio. betriebsbedingte. Der Anteil der Klagen gegen diese Art der Kundigungen liegt bei 9,5%. Diese Zahlen belegen die erhebliche Bedeutung des Kundigungsschutzrechtes fur die Praxis. Die Mehrzahl der in Deutschland ausgesprochenen Kundigungen soll nach Korinth mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begrundet sein. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.01.2004 Anderungen in diesem Bereich vorgenommen, welche die betriebsbedingte Kundigung erleichtern sollen. Dies hatte Bundeskanzler Gerhard Schroder in seiner Regierungserklarung vom 14.03.2003 in der "Agenda 2010" angekundigt. Im Falle solcher Kundigungen sollte demnach der Arbeitnehmer zwischen der Klage auf Weiterbeschaftigung und einer gesetzlich definierten und festgelegten Abfindungsregelung wahlen konnen. Die Umsetzung erfolgte durch die Erganzung des 1a KSchG. Die neue Regelung gibt den Vertragsparteien einen Mechanismus an die Hand, mit dem ohne Einschaltung eines Arbeitsgerichts und ohne Aushandeln von individuellen Vereinbarungen eine Beendigung des Arbeitsverhaltnisses gegen Abfindung erreicht werden kann. Allerdings steht der neu eingefuhrte 1a KSchG schon wieder stark in der Kritik. Es heit, die "Bedeutung des neuen Abfindungsanspruchs sei nur unter dem Mikroskop erkennbar."