ISBN-13: 9783836675086 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 116 str.
ISBN-13: 9783836675086 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 116 str.
Das vorliegende Buch beschaftigt sich mit dem Thema "Neuere Entwicklungen zu 7g EStG." Die Sonderabschreibung und die Ansparabschreibung nach 7g EStG waren Bestandteil steuerlicher Wahlrechte. Diese Regelungen wurden in 2007 im Rahmen der Umsetzung der Unternehmensteuerreform 2008 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, der auch weiterhin in Verbindung mit einer Sonderabschreibung genutzt werden kann. Die Inanspruchnahme dieser Wahlrechte ermoglicht dem Steuerpflichtigen, aktiv den Gewinn zu beeinflussen, bevor oder nachdem die Anschaffung eines begunstigten Wirtschaftsgutes erfolgt. Daher ist dieses Thema sehr praxisrelevant und gibt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen Anlass, auch wenn der Gesetzgeber versucht hat, Spannungsfelder abzubauen. Zuerst werden die Bedeutung des 7g EStG und die mit der Einfuhrung des Investitionsabzugsbetrages vom Gesetzgeber verfolgten Ziele aufgezeigt. Danach werden die Tatbestandsvoraussetzungen des neuen 7g EStG entsprechend der Reihenfolge des Gesetzes dargestellt und Bezuge zur alten Rechtslage hergestellt. Hier werde ich auch die aus der neuen Rechtslage resultierenden Vor- und Nachteile sowie Gestaltungsmoglichkeiten darstellen. Dem Leser soll durch die vorliegende Arbeit ein umfassender Einblick in diesen Bereich ermoglicht werden. Da die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag das steuerliche Wahlrecht der Kurzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorsehen und gerade hier auch vorteilhafte Gestaltungsmoglichkeiten entstehen konnen, wurden auch die Neuregelungen zu den Abschreibungen nach 7 EStG und zur Sofortabschreibung bzw. Poolbildung geringwertiger Wirtschaftsguter dargestellt. Gerade die Bildung von Sammelposten wird in der Fachliteratur kritisch diskutiert. Grundlage der Darstellung sind neben der aktuellen Literatur Verwaltungsanweisungen der Finanzbehorde und BFH-Urteile, die der Rechtsfortbildung oder Klarstellung des 7g EStG in der alten Fassung (a. F.) dienten. Zum Schluss erf