ISBN-13: 9783838666907 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 102 str.
ISBN-13: 9783838666907 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 102 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: In den nachsten Jahren wird dem E-Commerce ein starkes Wachstum vorhergesagt. Es werden virtuelle Bankhauser, Marktplatze, Rathauser und andere Dienstleistungsplattformen entstehen, auf denen Kunden und Burger gemeinsam mit Dienstleistungsanbietern Geschafte uber das Internet abwickeln werden. Somit stellt der elektronische Geschaftsverkehr fur Handel, Gewerbe und offentliche Institutionen eine neue Form der Abwicklung von Geschaftsprozessen dar. Die nachfolgende Abbildung stellt die Ergebnisse einer Umfrage zur Nutzung von Internetdienstleistungen dar. Hierbei wird deutlich, dass das Internet fur eine Vielzahl von Anwendungsbereichen genutzt wird. Durch diese Entwicklung gewinnt die interaktive Kommunikation und die virtuelle Geschaftsabwicklung zwischen verschiedenen Parteien stark an Bedeutung. Um diese Moglichkeit sinnvoll zu nutzen, bedarf es einer sicheren Anwendungsumgebung, um rechtswirksame Vertrage im Internet abschlieen zu konnen. Damit ein Vertrag rechtsgultig und beweiskraftig wird, muss dieser von den beteiligten Parteien handschriftlich unterzeichnet werden. Soll ein Vertrag nun uber das Internet zustande kommen, muss er elektronisch unterschrieben werden. Hierzu existieren verschiedene Methoden, um Dokumente digital zu signieren. Diese reichen von einfachen Verfahren, z.B. eine optisch eingescannte Signatur, bis hin zu sehr fortschrittlichen Verfahren, z.B. die digitale Signatur basierend auf kryptographischen Verschlusselungsverfahren. Im Vordergrund dieser Arbeit steht das Sicherheitskonzept der digitalen Signatur. Diese arbeitet nach dem Public-Key-Prinzip. Hierbei existiert fur jeden Benutzer ein mathematisch einmaliges, miteinander verwandtes Schlusselpaar. Der sogenannte Private-Key muss vom Besitzer absolut geheimgehalten werden, um die Systemsicherheit zu gewahrleisten. Der zweite Schlussel, der sogenannte Public-Key, wird in einer offentlichen Liste frei zuganglich gemacht. Wenn nun eine Person A mit seinem Pri