ISBN-13: 9783656519232 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 116 str.
ISBN-13: 9783656519232 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 116 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung, Social Media, Note: 2,3, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Marketing & Handel), Sprache: Deutsch, Abstract: In einem Markt, der durch steigenden Wettbewerb, schwer einzuschatzende und immer besser informierte Kunden sowie stagnierendes Wachstum gekennzeichnet ist, gewinnen Bemuhungen um Kundenbindung an Bedeutung und werden zu einem wichtigen strategischen Erfolgsfaktor fur Unternehmen. Sie sind gefordert, ihren Kunden einen Zusatznutzen zu bieten, der das Unternehmen klar von seinen Wettbewerbern abgrenzt. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen Loyalitatsprogramme ein. Solche Kundenbindungsprogramme schaffen fur den Kunden einen Mehrwert und verringern dessen Wechselbereitschaft, weil sie sowohl auf emotionaler als auch okonomischer Ebene Kunden binden konnen. Sie sind die ideale Plattform, um den Kunden und seine Bedurfnisse kennen zu lernen, ihm mageschneiderte Angebote zu offerieren, ihn wahrend seines gesamten Lebenszyklus zu betreuen sowie seine Loyalitat aufzubauen und zu festigen. Die meisten Unternehmen sind jedoch aufgrund ihrer geringen Ressourcen und der momentanen schlechten wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage, Kundenbindungsprogramme allein zu realisieren. Aus diesem Grund entstehen immer mehr Programme, die auf der Partnerschaft mehrere Unternehmen beruhen, so genannte Multipartner - Programme. Der technische Fortschritt und der Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung eroffnen dabei vollig neue Chancen. Vor allem das Internet und dessen Weiterentwicklung zu einem mobilen Medium bietet neue Kommunikations- und Interaktionsmoglichkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Einen weiteren Grund fur verstarkte Kundenbindungsaktivitaten bietet der Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im Juli 2001. Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz hatte Preisnachlasse von mehr als 3 Prozent grundsatzlich verbote