ISBN-13: 9783838684765 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 120 str.
ISBN-13: 9783838684765 / Niemiecki / Miękka / 2004 / 120 str.
Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die betriebliche Altersvorsorge bildet zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge das sogenannte Drei-Saulen-Modell des Alterssicherungssystems Deutschlands. Da die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung nicht in der Lage sein wird, das gegenwartige Rentenniveau aufrecht zu erhalten, erscheint eine Starkung der beiden anderen Saulen unumganglich. Mit dem zum 1.1.2002 eingefuhrten Altersvermogensgesetz (AVmG) hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt zur Forderung der zusatzlichen Altersvorsorge getan. Weitere Veranderungen werden sich durch das am 11.6.2004 im Bundesrat verabschiedete Alterseinkunftegesetz (AltEinkG) ergeben, welches ab dem 1.1.2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezugen grundlegend neu gestaltet. Der Gesetzgeber setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten fur verfassungswidrig erklart. Neben der Neuordnung der gesetzlichen Altersvorsorge beinhaltet das Alterseinkunftegesetz zusatzlich neue Regelungen fur die betriebliche Altersvorsorge. Ausgehend von einer umfassenden Darstellung der aktuellen steuerrechtlichen Bestimmungen werden die zu erwartenden Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen dieser Diplomarbeit veranschaulicht. Gang der Untersuchung: Als Einleitung in dieses komplexe Themengebiet werden in Kapitel 2 die Entstehung und die wesentlichen Inhalte des Alterseinkunftegesetzes geschildert. In Kapitel 3 erfolgt die bereits angesprochene steuerrechtliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge. Diese umfasst die Besteuerung der Altersvorsorgebeitrage (mitsamt der einzelnen Fordermoglichkeiten Pauschalbesteuerung, Steuerfreistellung, Riester-Forderung), der Altersbezuge sowie der erwirtschafteten Ertrage aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer