ISBN-13: 9783656987529 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
ISBN-13: 9783656987529 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 NP, Universitat Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Anliegen dieser Studienarbeit ist es, anhand der Urteile um die EuGH-Entscheidung "Mucksch" darzustellen, wie den europaischen Vorgaben der Seveso-II Richtlinie im Bauplanungsrecht begegnet wird und werden kann. Dabei sollen nicht nur die konkreten Entscheidungen und ihre rechtlichen Hintergrunde den thematischen Schwerpunkt darstellen, sondern auch sich daran anschlieende offene Fragen des Problemkreises. Als im Juli 1976 aus einer Chemiefabrik in der norditalienischen Gemeinde Seveso eine unbekannte Menge Dioxin austritt und mehrere hundert Hektar Land vergiftet, wird schnell klar: Es ist nicht allein eine Verkettung von tragischen Zufallen, die zu Umweltkatastrophen fuhrt, sondern vor allem eine unzureichende Organisation im Vorfeld. Schlecht ausgebildetes Personal, fehleranfallige Produktionsablaufe und fehlendes Krisenmanagement wirken oftmals nicht nur als verscharfende Faktoren eines Unglucks, sondern bilden in einem Groteil der Falle deren Grundlage. Um diesen Problemen von rechtlicher Seite zu begegnen, wurde die europaische Richtlinie 82/501/EWG - Seveso-I - erlassen, die schlielich durch die Richtlinie 96/82/EG - Seveso-II - verscharft wurde. Diese Richtlinien setzen Mindeststandards fur die Betriebsorganisation und greifen an zwei Punkten an: Zum einen soll durch praventive Sicherheitsmanahmen verhindert werden, dass derartige Storfalle uberhaupt entstehen. Zum anderen sollen, falls es doch dazu kommt, die Auswirkungen moglichst gering gehalten werden. Ein Instrument ist mit Art. 12 I der Seveso-II Richtlinie die Wahrung eines angemessenen Sicherheitsabstands zu Betrieben, in denen potentiell gefahrliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind (sogenannte Storfall-Betriebe). Dieser Sicherheitsabstand kann jedoch zu bodenrechtlichen Spannungen fu