ISBN-13: 9783640511341 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 100 str.
ISBN-13: 9783640511341 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 100 str.
Sammelband aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: (Groes) Pradikat, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Kriminalwissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Grundfragen des Volkerstrafrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit umfasst drei Beitrage zu grundlegenden Problemstellungen des Volkerstrafrechts: Andreas Mehlich behandelt die Fragestellung der Bedeutsamkeit der Strafzwecklehre im Volkerstrafrecht. Ausgehend von der klassischen Strafzwecklehre im nationalen Recht werden die einzelnen Zwecke auf die volkerstrafrechtliche Ebene projiziert. Hierbei werden die spezifischen volkerstrafrechtlichen Zielsetzungen analysiert und auf ihre Zweckmaigkeit untersucht, ehe auf die Ubertragbarkeit des gemeinhin bekannten klassischen Strafzweckkanons eingegangen wird. Schlielich werden sowohl dem nationalen Recht unbekannte, rein volkerstrafrechtliche Strafzwecke entwickelt als auch alternative Losungsansatze jenseits der Bestrafung aufgezeigt sowie das Problem der Legitimation der Strafgewalt im Volkerstrafrecht diskutiert. Natascha Ivonne Muller untersucht die rechtliche Stellung des Zeugen vom Horensagen im deutschen Strafverfahren und vor dem ICTY. Dieser wird auf seine Funktion und Wirkung im Strafverfahren durchleuchtet, um eine entsprechende rechtstheoretische Einordnung vornehmen zu konnen. Unter Berucksichtigung der systemtypischen Abstufungen werden hierbei verschiedene Erklarungsmodelle dargestellt und die methodischen Konzeptionen miteinander verglichen. Christian Friedrichs illustriert die tatbestandlichen Voraussetzungen und Schutzzwecke der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei werden im Rahmen einer strikt normativen Betrachtung die einzelnen Deliktsmerkmale im Sinne der klassischen Strafrechtsdogmatik entwickelt und deren spezifischen Schutzwirkungen im jeweiligen Kontext erortert. Die verschiedenen taterschaftlichen Konstituierungsmodi sind dabei ebenso Untersuchungsgegenstand wie die unte