ISBN-13: 9783656844488 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 72 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neueste Geschichte, Europaische Einigung, Note: 11, Philipps-Universitat Marburg (Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ein unabgeschlossenes Thema hinsichtlich freier Meinungsauerung, Menschenrechte und Minderheitenpolitik ist die armenische Frage, deren offentliche Diskussion in der Turkei weiterhin verboten ist. Ursprung der armenische Frage sind dabei die von den Jungturken durchgefuhrten Deportationen und Massaker zwischen 1915-1917 im Osmanischen Reich, bei denen bis zu 1, 5 Mio. Armenier ums Leben gekommen sind. Am 24. April 2015 jahren sich Ereignisse des Jahres 1915 zum 100. Mal. Bis heute weigert sich die Turkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, Verantwortung fur diese Geschehnisse zu ubernehmen. Die ungleiche Behandlung von christlichen Minderheiten in der Turkei geht scheinbar mit der Leugnung beziehungsweise mit der Verharmlosung der Ereignisse einher. Die ethno-kulturelle Diversitat der Turkei wird von der offiziellen Sicht der homogenen turkischen Nation verdrangt. Obwohl die christlichen Minderheiten durch den Lausanner Friedensvertrag anerkannt worden sind, werden nicht-muslimische Minderheiten in der Turkei fortlaufend diskriminiert und sind vom Begriff der "turkischen Gesellschaft" nicht erfasst. Der Artikel 301 des turkischen Strafgesetzbuches, der die "Herabsetzung der turkischen Nation, des Staates der Republik Turkei" unter Verbot stellt, wird in der Gegenwart dazu benutzt, eine wahrheitsorientierte Debatte uber die armenische Frage in der Turkei zu verhindern. Folgende Fragen sollen erortert werden: Inwieweit hat die armenische Frage in der Turkei die Beitrittsverhandlungen zwischen der Turkei und der Europaischen Union beeinflusst? Welche Kriterien mussen von Beitrittskandidaten erfullt werden? Wie wirken sich diese Kriterien auf die turkische Innenpolitik in Sachen Minderheiten, Meinungsfreiheit und der