ISBN-13: 9783668206892 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 34 str.
ISBN-13: 9783668206892 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 2.0, Technische Universitat Dresden (Zentrum fur Internationale Studien), Veranstaltung: 70 Jahre Vereinte Nationen - Bestandsaufnahme und Perspektiven aus volkerrechtlicher Sicht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie diese Arbeit zeigt, besteht besteht eine Rechtsschutzlucke im internationalen Recht und es stellt sich die Frage, welche Moglichkeiten dem Individuum offenstehen, menschenrechtliche Anspruche geltend zu machen. In Ermangelung eines internationalen Gerichts, an das sich Individuen wenden konnen, kommen lediglich nationale und regionale Gerichte infrage. Insbesondere europaische Gerichte sind mit Klagen von auf -Terrorlisten- aufgefuhrten Personen gegen das Sanktionsregime der UN konfrontiert. Bei der Rechtskontrolle der Menschenrechtskonformitat der gezielten Sanktionen stehen die Gerichte vor zwei Rechtsfragen: in einem ersten Schritt muss die formelle Frage der Zustandigkeit des Gerichts beantwortet werden. Diese scheinbar einfache Voruberlegung wirft eine Reihe anderer Rechtsprobleme in Bezug auf das Verhaltnis zwischen UN- und untergeordneten Rechtssystemen auf, insbesondere die Frage nach der Berechtigung staatlicher und uberstaatlicher Gerichte zur Uberprufung von bindenden Beschlussen des Sicherheitsrats. Die vorliegende Arbeit soll sich naher mit diesem Thema beschaftigen. Sollte ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechtskontrolle zulassig ist, muss materiell gepruft werden, ob durch die Individualsanktionen spezifische Menschenrechtsgarantien der Betroffenen verletzt werden. Zur Beantwortung dieser formellen und materiellen Fragen werden beispielhaft Urteile nationaler und europaischer Gerichte herangezogen. Im ersten Teil der Arbeit soll daher das Urteil eines nationalen Gerichts in Kanada in einer Rechtssache bezuglich den gezielten Sanktionen im Ver-haltnis z