ISBN-13: 9783656408819 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 32 str.
ISBN-13: 9783656408819 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Institut fur Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Theorien der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte (kurz: AEM), welche am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde gilt als eines der wichtigsten normativen Dokumente des 20. Jahrhunderts (Gospath/Lohmann 1998:7). Nichtsdestoweniger wurde auch in diesem Dokument eine klare Beantwortung einiger Fragen ausgelassen, so dass das Verhaltnis zwischen "allgemeiner, tatsachlicher Anerkennung und Verwirklichung" von Menschenrechten als ein schwieriger Prozess zu bezeichnen bleibt, haftend zwischen den Stricken nationaler und wirtschaftlicher Interessen (vgl. Gospath/Lohmann 1998:7). In politischen wie philosophischen Auseinandersetzungen lost die Frage nach den Menschenrechten noch immer Kontroversen aus, wenn es um die Begrundbarkeit von Menschenrechten, die Durchsetzung (Humanitare Interventionen der Vereinten Nationen), der Legitimitat oder Begrenztheit des Geltungsbereichs von Menschenrechten geht. Ein wesentlicher Grund in der Begrundbarkeit scheint eine Uneinigkeit daruber, welche Auffassungen aus moralischer und ethischer Argumentation im Verhaltnis zu einer rechtlichen uberzeugender sind (Gospath/Lohmann 1998:9). So bleibt die konzeptionelle Begrundbarkeit einer Idee von und uber Menschenrechte nach wie vor anfechtbar und strittig. Wann hat ein Mensch das Recht auf Menschenrechte, wie erhalt er diese und was sind sie? Diese Fragestellungen hat die politische Philosophin Hannah Arendt (1906-1975) vor etwas mehr als sechzig Jahren aufgeworfen. Arendts Konzeption von Menschenrechten ist aus politikwissenschaftlicher Sicht besonders relevant, weil sie in Disposition zur klassischen Menschenrechtsauslegung steht. Arendt argumentiert weder juridisch, moralisch noch ethisch, sonde