Der Autor befasste sich von 1958 bis 2001 in seiner Anwaltspraxis neben anderen Rechtsgebieten mit Miet- und Pachtverhaltnissen. Daneben gab er ab 1978 zunachst Ratgeber zum Familien- und Erbrecht, heraus, dann zum Mietrecht und ab ca. 1995 auch zum Grundstucks- und Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht. Seit 2002 befasst er sich fur die Erweiterung und Neufassung der Ratgeber hauptsachlich mit den neu erlassenen gesetzlichen Vorschriften und der laufenden Rechtssprechung zu den genannten Rechtsgebieten.