ISBN-13: 9783640259618 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
ISBN-13: 9783640259618 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15 Punkte, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur Rechtsgeschichte und Geschichtliche Rechtsvergleichung), Veranstaltung: Seminar zur deutschen und europaischen Rechtsgeschichte: Frauen in der Geschichte des Rechts, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtet man die im deutschen Kaiserreich ab 1878 getroffenen Schutzmassnahmen fur Frauen fallt auf den ersten Blick auf, dass diese im Vergleich zu denen fur mannliche Arbeiter auerst progressiv waren. Die Frage, warum dies so war ist eine erste der im Rahmen dieser Hausarbeit diskutierten Leitfragen. Hierzu werden zunachst knapp die Situation der arbeitenden Frauen zu Beginn der Industrialisierung und im Kaiserreich allgemein (Kapitel 2) und die in dieser Zeit ausbrechende offentliche Debatte um Frauenerwerbsarbeit dargestellt (Kap. 3). Hintergrund dieser Debatte war insbesondere die dynamische Zunahme weiblicher Erwerbstatigkeit in neuen auerhauslichen industriellen Produktions- und Arbeitsbereichen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, die aufgrund der mit diesen einhergehenden Trennung von Wohnung und Arbeitsplatz das Spannungsverhaltnis der Frau zwischen Produktion und Reproduktion besonders verdeutlichte. Eine weitere zentrale Frage ist die nach der Art und Beschaffenheit der Schutzgesetze und dem Verlauf der Gesetzesgenese. Dabei sind die gesetzlich getroffenen Regelungen zum Arbeiterinnenschutz auch auf ihre Wirksamkeit in der Praxis zu uberprufen (Kap. 4). Unter dem Begriff "Arbeiterinnenschutz" wird dabei definitorisch dreierlei gefasst: Erstens Manahmen betreffend der zulassigen Arbeitszeit, zweitens Arbeitsverbote fur bestimmte Tatigkeiten und Industriezweige sowie drittens Regelungen zum Mutterschutz. Allen diesen gesetzlichen Bestimmungen war formal juristisch gemein, dass sie offentlich-rechtliche Pflichten der Arbeitgeber gegenuber dem Staat begrundet