ISBN-13: 9783640521241 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 84 str.
ISBN-13: 9783640521241 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 84 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 von 18, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main (Institut fur Arbeitsrecht und Burgerliches Recht, Rechtsinformatik, insbesondere Datenschutz), Veranstaltung: Recht des Internet, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fur den Bereich der Telekommunikation existiert das Telekommunikationsgesetz (TKG) und, soweit man deren Rechtsgultigkeit annimmt, die Telekommunikationsdienstunternehmendatenschutzverordnung (TDSV96) vom 12. Juli 1996. Der Verfasser lehnt eine Gultigkeit der TDSV96 ab. Eine ausfuhrliche Begrundung wurde den Rahmen dieser Arbeit jedoch erheblich sprengen. Ferner befindet sich eine neue TDSV in Vorbereitung1. Am 17. Mai 2000 hat der Entwurf die Bundesregierung verlassen2 und liegt nunmehr dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Fur Mediendienste ist als spezielle Datenschutzregelung der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Bundeslander geschlossen worden. Schlielich ist mit dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) eine Grundlage fur den Datenschutz der Betreiber von Telediensten geschaffen worden. Als Rechtsgrundlage fur den Datenschutz der Telekommunikations-, Mediendienste und Telediensteunternehmen kommt, wenn diese speziellen Gesetz und Verordnungen einen Bereich nicht geregelt haben, auerdem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Frage3. Den europarechtlichen Rahmen fur den Datenschutz in der Telekommunikation bildet die "Richtlinie 97/66/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 1. Dezember 1997 zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphare im Bereich der Telekommunikation" 4. Als Auffangnorm steht ferner die "Richtlinie 95/46/EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" zur Verfugung. Letztere Richtlinie gilt dann, wenn die EG-TK-DatSch-RL nicht anwendbar ist, also