ISBN-13: 9783663040163 / Niemiecki / Miękka / 1962 / 265 str.
1 Begriff und Arten der Zwangsvollstreckung I. Der Begriff der Zwangsvollstreckung 1. Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur Durch- setzung und Sicherung von vornehmlich privatrechtlichen Anspruchen mittels staatlichen Zwangs. Zahlt der Kaufer nicht freiwillig den vereinbarten Kaufpreis, gibt der Besitzer dem Eigentumer die grundlos vorenthaltene Sache nicht heraus, weigert sich der Erbe, dem Pflichtteilsberechtigten uber den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen, so mu es Mittel und Wege geben, die Rechte des Verkaufers, des Eigentumers und des Pflichtteilsberechtigten auch gegen den Willen des Kaufers, des Besitzers und des Erben durchzu- setzen. Den erforderlichen Zwang im Wege der Selbsthilfe auszuuben, kann die Rechtsordnung dem Berechtigten nicht gestatten. Dem Schwachen wurde die Erlaubnis ohnehin nichts nutzen, der Starke kame in Versuchung, sich Ubergriffe zu erlauben. Eine solche Art von Selbsthilfe gefahrdet den Rechts- frieden innerhalb der Gemeinschaft. Selbsthilfe ist deshalb heute nur noch in seltenen Ausnahmefallen erlaubt. 2. Der Staat mu aber die Durchsetzbarkeit seiner Privatrechtsordnung gewahrleisten. Verbietet er dem einzelnen, im Wege der Selbsthilfe sein vermeintliches Recht zu suchen, so ubernimmt er seinerseits die Pflicht, l Re c h t s s hut c z zu gewahren). Im Erkenntnisverfahren, dem Zivilproze, wird von den staatlichen Gerichten gepruft und im Urteil ausgesprochen, was Rechtens ist. Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich darum, auf Verlan- gen des Berechtigten die staatlichen Zwangsmittel einzusetzen, um den Ver- pflichteten zu zwingen, die Privatrechtsordnung zu beachten.