ISBN-13: 9783663040156 / Niemiecki / Miękka / 1971 / 134 str.
ISBN-13: 9783663040156 / Niemiecki / Miękka / 1971 / 134 str.
1 Nach 9 des Gesetzes zur Forderung der Stabilitat und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967, BGBI I, S. 582, ist der Haushaltswirtschaft des Bundes eine mittelfristige Finanz planung zugrunde zu legen; nach 14 des Gesetzes gilt das auch fur die Bundeslander. Die erste Finanzplanung des Bundes wurde fur die Periode 1967 bis 1971 aufgestellt; s. dazu Bun destagsdrucksache V 12065 vom 11. 8. 1967. Die Arbeit beschaftigt sich im weiteren nur mit den Gemeinden; auch soweit von -kommunal- gesprochen wird, sind daher in der Regel lediglich die Gemeinden, nicht aber die Gemeinde verbande gemeint. 3 Nach einer Umfrage des Deutschen Stadte tages hatten bereits 1967 insgesamt 53 Stadte einen Finanzplan vorgelegt (Reformen fur die Stadte von morgen. Freie Burger - Moderne Verwal tung - Gesunde Finanzen. Neue Schriften des Deutschen Stadtetages, H. 22, Koln 1967, S. 103). Der Stadtetag kam dann allerdings zu dem Ergebnis, -dass die Finanzplanung in den Stadten in vielfaltiger Variation anzutreffen ist, von der Aufstellung einfacher Investitions zusammenstellungen uber die Erarbeitung von Investitionsplanen und Finanzierungsvorschla gen bis hin zu einer umfassenden Planung, in der die Ergebnisse der Vorausschau der Entwick lung des ordentlichen Haushalts mit den Ergebnissen umfassender Investitionsbedarfsermittlun gen in einem, Finanz- und Investitionsplan' abgestimmt werden-. (Deutscher Stadtetag, 14. Hauptversammlung vom 21. -23. 6. 1967 in Bremen, Arbeitskreis I: Finanzreform - Finanz planung, Arbeitsunterlage B, Mittelfristige Finanzplanung, S. 3."