ISBN-13: 9783836602471 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 80 str.
ISBN-13: 9783836602471 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 80 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,7, Fachhochschule Jena (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Vertikale Franchisevereinbarungen sind grundsatzlich verboten und werden kartellrechtlich sanktioniert. Jedoch basieren Franchisesysteme zumeist auf vertikalen Vereinbarungen, die unvermeidbar fur die Funktion eines solchen Systems sind, sog. Funktionsbedingungen. Der Franchisenehmer hat dabei Rechte und Pflichten gegenuber dem Franchisegeber. Diese zeichnen sich meist in Abnahmeverpflichtungen und Gebietsbeschrankungen ab. Diese Vereinbarungen behindern den Wettbewerb innerhalb des Wirtschaftsraums. Franchisevertrage sind Typenkombinationsvertrage. Das Franchisesystem ist vom Vertragshandler, dem Handelsvertreter, dem Lizenzsystem und der Know-how Vereinbarung abzugrenzen. Besonderheiten sind vor allen Dingen bei Vertragsabschlussen, des Vertragsinhaltes und der rechtlichen Einordnung festzustellen. Beim Franchising haben die uberwiegenden Vorteile zur weiten Verbreitung dieser Vertriebsform gefuhrt. Mit der 7. Novelle des GWB wurde das Wettbewerbsrecht noch weiter an das EGV angeglichen und es kann nunmehr ein Gleichlauf beider Gesetze erkannt werden. Einige Ausnahmen und Andersregelungen haben kaum Einfluss auf die Behandlung von Franchisen, finden aber trotz dessen Erwahnung. Die zentrale Vorschrift des GWB ist der Verbotstatbestand des 1 GWB, der dem des Artikels 81 Absatz 1 EGV entspricht. Eine Prufung der Tatbestandsmerkmale ist fur eine Beurteilung, ob eine Wettbewerbsbeschrankung vorliegt, unumganglich und wird ausfuhrlich behandelt. Wenn sich eine vermeintliche Beschrankung des Wettbewerbs ergibt, so ist zunachst eine Prufung der Freistellung nach 2 GWB oder Artikel 81 Absatz 3 EGV notwendig. Ein wichtiges Element des GWB ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel, die sich aus 22 GWB ergibt und die Zustandigkeiten klarstellt. Die Bearbeitung des Wettbewerbsrecht