ISBN-13: 9783640445356 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 52 str.
ISBN-13: 9783640445356 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar Steuerliche Gewinnermittlung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ruckstellungen sind auf der Passivseite ausgewiesene Bilanzpositionen, die dazu dienen, die betrieblichen Verpflichtungen des Kaufmanns vollstandig auszuweisen. Im handelsrechtlichen Ruckstellungskatalog werden insbesondere in 249 Abs. 1 Satz 1 HGB die Verbindlichkeits- und die Drohverlustruckstellung genannt. Aufgrund des Mageblichkeitsgrundsatzes, welcher in 5 Abs. 1 EStG kodifiziert ist, sind Handels- und Steuerbilanz eng miteinander verbunden, da fur die steuerliche Gewinnermittlung das Betriebsvermogen nach handelsrechtlichen Grundsatzen ordnungsmaiger Buchfuhrung auszuweisen ist. Demnach sind in der Steuerbilanz grundsatzlich sowohl Verbindlichkeits- als auch Drohverlustruckstellungen anzusetzen. Mit der Einfuhrung des 5 Abs. 4a EStG und dem damit verbundenen Verbot zur Passivierung von Drohverlustruckstellungen wird die Mageblichkeit der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz in einem bedeutsamen Themenbereich durchbrochen. Aufgrund der steuerlichen Nichtanerkennung der Drohverlustruckstellung und der damit einhergehenden Erhohung der steuerlichen Bemessungsgrundlage gewinnt die Abgrenzung der beiden Ruckstellungen an Bedeutung. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Steuerpflichtige geneigt sein konnten, Verbindlichkeitsruckstellungen anzusetzen, um einen Gewinnminderungseffekt der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu erzielen. Folglich ist eine klare Abgrenzung beider Ruckstellungen unabdingbar und gewinnt auch fur die Praxis an Relevanz. Den Ausgangspunkt dieser Arbeit bildet eine kurze Darstellung der wesentlichen Charakteristika der Verbindlichkeits- und der Drohverlustruckstellung. Im nachsten Schritt wird eine Abgrenzung der beiden Ruckstellungen vorgenommen. Dabei muss besonders die Zwecksetzung der beiden Ruckst