ISBN-13: 9783640640744 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 38 str.
ISBN-13: 9783640640744 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 38 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, FernUniversitat Hagen (Historisches Institut - Arbeitsbereich Altere Geschichte), Veranstaltung: Die Entstehung des Kurfurstenkollegs: Von den Konigswahlern 1198 zum Kurfurstenkolleg 1298, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Verfahren der Wahl des deutschen Konigs erstmals eindeutig in urkundlicher Form festgelegt. Die Konigswahl hatte durch die sieben Kurfursten zu erfolgen, dies waren die Erzbischofe von Mainz, Koln und Trier als geistliche, der Pfalzgraf bei Rhein, die Herzoge von Sachsen und von Brandenburg sowie der Konig von Bohmen als weltliche Wahler. Die Goldene Bulle schuf kein neues Recht, sondern schrieb den Stand der Entwicklung fest, wonach sich im Laufe des 13. Jahrhunderts der Kreis der Konigswahler auf die in der Goldenen Bulle genannten sieben Kurfursten reduziert hatte. Auf welcher Grundlage dies geschah und warum gerade diese sieben als allein Wahlberechtigte ubrig blieben, gilt als das -Fundamentalratsel der deutschen Verfassungsgeschichte- (Stehkamper, 1973, zit. nach Wolf, 1996, S. 3) oder sogar als -unlosbares verfassungsrechtliches Problem- (Lintzel, 1952). Hierzu stellen sich zwei Fragen (Wolf, 1996, 1998), zum einen, nach welchem Auswahlkriterium und mit welchen Mechanismen der Kreis der Konigswahler allmahlich auf genau die sieben Genannten reduziert wurde, zum anderen, zu welchem Zeitpunkt die Kurfursten eine abgeschlossene Einheit, ein Kollegium, gebildet haben. Fur diesen Zeitpunkt werden Datierungen zwischen 1198 und 1298 vorgeschlagen, besondere Bedeutung fur diesen Prozess scheinen die Konigswahlen von 1198, 1257 und 1298 zu haben.