ISBN-13: 9783656180241 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 28 str.
ISBN-13: 9783656180241 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,0, Freie Universitat Berlin (Islamwissenschaft), Veranstaltung: Einfuhrung in das islamische Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Motiv des Doppelgangers ist durch die Jahrhunderte hinweg in verschiedenen Kulturkreisen und Gesellschaften von Bedeutung und besonderem Interesse gewesen. So findet sich das Doppelgangermotiv beispielsweise in indischen und afrikanischen Kosmogonien, antiken Mythen, der Literatur und Kunst, sowie in den Humanwissenschaften. Mit der medizin-technisch revolutionaren Entdeckung des erfolgreichen Klonens von Tieren (1961) und der damit einhergehenden moglichen Umsetzung des Klonens am Menschen, ist der Doppelganger nicht langer nur Motiv, sondern wird stoffliche Realitat. Die Uberschreitung dieser, fur unuberwindbar gehaltenen "Grenze der Natur" zieht vor allem die Herausforderung nach sich, wie die vollig neuen Handlungsmoglichkeiten ethisch, rechtlich und religios bewertet werden sollten. Mit einer dieser Herausforderungen, namlich, der Frage nach Zulassigkeit des Humanklonierens im Islam, beschaftigt sich diese Arbeit. Dabei sollen die diversen Argumentationen, fur oder gegen die Ausfuhrung des Humanklonierens, deren Grundlage und die daraus ersichtlichen Problematiken in der Urteilsfindung durch islamische Rechtsgelehrte untersucht werden, um anhand dessen Grunde fur den Dissens in der Frage nach der islamisch-rechtlichen Legitimitat des Klonens darzulegen. Zur kritischen Analyse der Debatte und der daraus resultierendenunterschiedlichen Bewertung durch islamische Rechtsgelehrte ist eingangs die Beschaftigung mit den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und Verfahren zum Klonen notwendig (Kapitel 2).Gleichsam bedarf es zu diesem Zweck einer kurzen Darstellung der Methodik zur Urteilsfindung, die im islamischen Recht vorausgesetzt ist, sowie den relevanten islamisch-rechtlichen Grundannahmen, welche sich im dritten Kapitel ansc