ISBN-13: 9783640721818 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 70 str.
ISBN-13: 9783640721818 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 70 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 18, Universitat Osnabruck (Lehrstuhl fur Burgerliches Recht und Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Seminar zum Familienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Diskussion um Zwangsanwendungen in der medizinischen Behandlung gesetzlich Betreuter geht es um mehr als nur ein juristisch-pragmatisches Fur und Wider; es geht um hochst intensive Eingriffe in dem Menschen aus seiner Natur des Menschseins heraus erwachsende Rechte. Durfen einem Betreuten ambulant Medikamente verabreicht werden, obwohl er sich gegen eine arztliche Behandlung wehrt, weil er glaubt, der Arzt wolle ihn vergiften? Darf ein in einer geschlossenen Anstalt untergebrachter Mensch gegen seinen Willen Neuroleptika verabreicht bekommen? Fragen, die Juristen, Arzten, Betreuern und Familienangehorigen seit jeher schlaflose Nachte bereiten. Die Reformierung des Betreuungsrechts aus dem Jahre 1992 gilt nicht zu Unrecht als eine der wichtigsten und weitreichendsten Anderungen im BGB von 1900. Der Umgang mit betreuungsbedurftigen Menschen ist seit Menschengedenken ein Bereich, der sich fernab genuin juristischer Praktikabilitatserwagungen bewegt; dazu sind die Eingriffe in die hochstpersonliche Sphare des Individuums, der Selbstbestimmung, der korperlichen Integritat, der Fahigkeit uber sich selbst, seine Existenz und seine Integritat zu bestimmen, zu gro. Uberflussig scheint es da fast schon zu erwahnen, dass sich um diese hochstsensible Thematik seit Jahrzehnten Probleme ungeahnter Groenordnung ranken. Dabei fallt auf, dass sich in allen Zwistigkeiten immer wieder das Abbild von gesellschaftspolitisch hochst aktuellen und akuten Fragen widerspiegelt: Wie frei ist ein "freier Mensch" in einem demokratischen Staat wirklich? Wo und vor allem wann beginnt die staatliche Fursorgepflicht, wo endet sie? Bis zu welchem Punkt darf ein Mensch uber sich selbst entscheiden, wann bedarf er einer Fremdbestimmung? Durfen