ISBN-13: 9783656088677 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 64 str.
ISBN-13: 9783656088677 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 64 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 2,3, Universitat Witten/Herdecke, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfuhrung des SGB IX wurde im Juli 2001 eine zusatzliche Leistungsform zur Gewahrung der Teilhabeleistungen fur Menschen mit Behinderung ermoglicht. Seit diesem Zeitpunkt haben Menschen, die im Sinne des SGB IX, 2 behindert sind, die Moglichkeit, Teilhabeleistungen in Form des Personlichen Budgets in Anspruch zu nehmen, (vgl.: Kapitel 2. Personliches Budget). Hiermit ist keine zusatzliche Leistung beschrieben, sondern eine alternative Form des Leistungsbezugs. Zunachst als Kannleistung definiert, besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme dieser Form der Unterstutzung. Im Hinblick auf die Beanspruchung Personlicher Budgets lasst sich aktuell eine zwar verhaltene, jedoch stetig steigende Nachfrage auf Nutzerseite verzeichnen. Vor dem Hintergrund, dass das Personliche Budget vielseitige Gestaltungsspielraume fur Nutzer und Leistungsanbieter ermoglicht, ist mit einer verstarkten Nachfrage nach entsprechenden Angeboten zu rechnen. Fur die etablierten Leistungsanbieter wird es in der Folge darum gehen, sich mit dem eigenen Angebotsportfolio auseinanderzusetzen und strategische Uberlegungen hinsichtlich der Weiterentwicklung und Flexibilisierung bisheriger Unterstutzungsformen vorzunehmen. Welche Anforderungen werden hierbei an die Leistungsanbieter gestellt und unter welchen Voraussetzungen konnen entsprechende Leistungsangebote in der Praxis der stationaren Eingliederungshilfen installiert werden? Die Vielschichtigkeit dieser Fragestellung ubersteigt den Rahmen einer Master-Thesis. Aus diesem Grunde fokussiert die vorliegende Arbeit den Ausschnitt der wesentlichen Voraussetzungen, die fur die Umsetzung Personlicher Budgets in stationaren Einrichtungen der Eingliederungshilfen notwendig sind. Hierbei erhebt sie nicht den Anspruch, Detaillosungen fur die Praxis zu erarbeiten. Vielmehr wi