ISBN-13: 9783640422753 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem im Bundesgesetzblatt vom 28.07.2004 verkundeten Gesetz zur Intensivierung der Bekampfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhangender Steuerhinterziehung wurde die offentliche Diskussion rund um das Thema Schwarzarbeit erneut entfacht. Hauptbestandteil des Gesetzes stellt das Gesetz zur Bekampfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschaftigung, kurz SchwarzArbG, dar. Das Gesetz trat am 01.08.2004 in Kraft und soll einen wichtigen Schritt zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft entschlossen zu bekampfen, darstellen. Durch das SchwarzArbG hat der Gesetzgeber die in bisher verschiedenen Gesetzen verankerten Regelungen zur Bekampfung der Schwarzarbeit in einem Einzelgesetz zusammengefasst. Mit solch einem "mehrschichtigen Manahmen- und Gesetzgebungspaket" will die Bundesregierung ein neues Unrechtsbewusstsein bezuglich der Schwarzarbeit schaffen, dieser praventiv entgegenwirken und rechtmaiges Verhalten fordern. Die Bekampfung der Schattenwirtschaft soll auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt werden. Wahrend die Schwarzarbeit vielfach noch als Kavaliersdelikt angesehen wird, werden die resultierenden, schwerwiegenden Schaden der Schattenwirtschaft meist verkannt. Der geschatzte Umfang lag im Jahr 2003 bei ca. 370 Milliarden Euro,3 wobei allein 140 Milliarden Euro auf den Bausektor und ca. 55 Milliarden Euro auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfallen. Schwarzarbeit schadigt sowohl die Sozialkassen als auch den Fiskus und "fuhrt zu Wettbewerbsnachteilen von gesetzestreu arbeitenden Unternehmern und vernichtet dadurch Arbeitsplatze." Bei Schwarzarbeit handelt es sich um schwerwiegende Wirtschaftskriminalitat, welche dem Gemeinwesen schweren Schaden zufugt und in Deutschland bereits ein alarmierendes Niveau erreicht hat. Diese schwerwiegende, gemeinschadliche