ISBN-13: 9783824478781 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 166 str.
ISBN-13: 9783824478781 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 166 str.
Claudia Heibeyn untersucht die im Steuerrecht entwickelten Besonderheiten verfahrensrechtlicher Art im Hinblick auf die Erklarungstheorie und stellt die Auswirkungen auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar."
Erster Teil Die Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- Erstes Kapitel Die Willenstheorie.- I. Die strenge Willenstheorie.- II. Die modifizierte Willenstheorie.- Zweites Kapitel Die Erklärungstheorie.- Drittes Kapitel Die Unterscheidung zwischen der Entstehung des Steuerverwaltungsaktes und seinem Wirksamwerden.- I. Die Kritik an der Willenstheorie.- II. Die Kritik an der Erklärungstheorie.- 1. Die Entstehung des Steuerverwaltungsaktes ist kein Regelungsgegenstand des § 124 AO.- 2. Keine Rehabilitierung der Willenstheorie.- III. Die Vereinbarkeit der Trennung von Entstehung und Wirksamwerden mit der Erklärungstheorie.- Zwischenergebnis.- Zweiter Teil Das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten.- Erstes Kapitel Der Zeitpunkt der Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- I. Die Absendung des Steuerverwaltungsaktes mit Bekanntgabewillen.- 1. Die Absendung des Steuerverwaltungsaktes.- 2. Der Bekanntgabewille.- a) Der Bekanntgabewille als Voraussetzung für die Entstehung von Steuerverwaltungsakten.- b) Die verfahrensrechtlichen Mängel bei der Willensbildung.- II. Der fehlende Bekanntgabewille.- 1. Die Aufgabe des Bekanntgabewillens.- a) Die Anwendung des § 129 AO.- b) Die Gleichstellung mit einem externen Amtsanmaßer.- c) Kritik.- 2. Die Übersendung einer Zweitschrift.- Zweites Kapitel Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten.- I. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von schriftlichen Steuerverwaltungsakten.- 1. Die Definition des Zugangs.- a) Die Kenntnisnahmemöglichkeit.- b) Die Empfangsvorkehrungen.- c) Die Empfangsvertreter und die Empfangsboten.- d) Der Zugangszeitpunkt.- 2. Die Bekanntgabeformen.- 3. Der Zugangszeitpunkt bei verschiedenen Formen der Bekanntgabe.- a) Der Brief.- b) Das Telefax.- c) Das Postfach.- d) Der Empfangsbote.- e) Die Missachtung der getroffenen Empfangsvorkehrungen.- f) Die Änderung der Anschrift.- g) Die erneute Bekanntgabe bei Zweifeln am Zugang des „ursprünglichen“ Steuerverwaltungsaktes.- h) Die fehlerhafte Übermittlung.- i) Ein inhaltsgleicher Steuerverwaltungsakt wird gegenüber mehreren Beteiligten zu unterschiedlichen Zeitpunkten bekannt gegeben.- 4. Die Bekanntgabe durch Postübermittlung.- a) Der Dreitagezeitraum.- b) Die Aufgabe zur Post.- c) Die Geltung des Dreitagezeitraumes.- d) Die Bekanntgabe im Ausland.- 5. Die öffentliche Bekanntgabe in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen.- a) Die Zulässigkeit der öffentlichen Bekanntgabe.- aa) Bei allgemeinen Steuerverwaltungsakten.- bb) Bei Allgemeinverfügungen.- b) Die öffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.- aa) Die Steuererklärung.- bb) Die Erklärungspflicht kraft behördlicher Aufforderung.- aaa) Das Verhältnis von gesetzlicher Erklärungspflicht und Erklärungspflicht kraft behördlicher Aufforderung.- bbb) Die Voraussetzungen einer behördlichen Aufforderung.- ccc) Die Rechtsnatur der Aufforderung.- c) Das Verfahren bei der öffentlichen Bekanntgabe und die Form.- aa) Die Form der öffentlichen Bekanntgabe.- bb) Die ortsübliche Bekanntmachung.- cc) Der Inhalt der Bekanntmachung.- dd) Der Steuerverwaltungsakt ist zur Einsicht bereitzuhalten.- ee) Der Zeitpunkt der Bekanntgabe.- 6. Die Zustellung von schriftlichen Steuerverwaltungsakten in Ausnahmefällen.- 7. Die beweisrechtliche Stellung der Finanzbehörde.- a) Der Bekanntgabeadressat bestreitet den Zugang.- b) Der Bekanntgabeadressat bestreitet den fristgerechten Zugang.- c) Der Nachweis des Tages der Aufgabe zur Post.- d) Die ins Ausland übermittelten Steuerverwaltungsakte.- II. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von mündlichen Steuerverwaltungsakten.- III. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von elektronischen Dokumenten.- 1. Die Übermittlung als elektronisches Dokument bei schriftlichen Steuerverwaltungsakten.- 2. Die Übermittlung als elektronisches Dokument bei mündlichen Steuerverwaltungsakten.- 3. Der Zugang.- IV. Die Folgen von Bekanntgabemängeln.- 1. Die Heilung durch Einspruchsentscheidung.- 2. Die Behebung des Bekanntgabemangels während des finanzgerichtlichen Verfahrens.- 3. Der Bekanntgabeadressat ist im ursprünglichen Bescheid richtig, in der Einspruchsentscheidung unrichtig bezeichnet.- Zwischenergebnis.- Dritter Teil Das Wirksamwerden mit dem bekannt gegebenen Inhalt.- Erstes Kapitel Die Zugehörigkeit zum Inhalt des Steuerverwaltungsaktes.- Zweites Kapitel Die Inhaltsbestimmung durch Auslegung.- Drittes Kapitel Die Umdeutung von Steuerverwaltungsakten.- Viertes Kapitel Die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten.- I. Der Zweck und der Anwendungsbereich der Vorschrift.- II. Die offenbare Unrichtigkeit.- 1. Der Begriff und das Wesen der offenbaren Unrichtigkeit.- 2. Der Schreibfehler.- 3. Der Rechenfehler.- 4. Die Offenbarkeit.- 5. Für wen offenbar?.- Kritik.- III. Ermessensentscheidung.- IV. Die Berichtigung von Fehlern bei der Verwendung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen.- Zwischenergebnis.- Gesamtergebnis.
Claudia Heibeyn promovierte bei Professor Dr. Friedrich von Zezschwitz an der Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie ist als Rechtsanwältin in Gießen tätig.
Verwaltungs- und Steuerverwaltungsakte sind im Hinblick auf Rechtsmängel, die ihren Inhalt betreffen, literarisch und judiziell gut erforscht. Probleme, die bei der Entstehung von Verwaltungsakten auftreten können, wurden hingegen weniger umfassend behandelt. Die aus dem Zivilrecht vertraute Lehre, dass die Inhalte von Rechtsgeschäften sich nach dem tatsächlich Erklärten und nicht nach dem Gewollten bestimmen, wird gemeinhin unbesehen in das Verwaltungsrecht übertragen.
Im Steuerrecht haben sich verfahrensrechtliche Besonderheiten entwickelt, die zu stärkeren Abweichungen von der Erklärungstheorie geführt haben als im allgemeinen Verwaltungsrecht. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht auf bereits vom Reichsfinanzhof entwickelte Grundsätze zurück. Hierbei steht das von der Finanzbehörde Gewollte zu Lasten des Steuerpflichtigen im Vordergrund. Anhand ausgewählter Einzelprobleme stellt Claudia Heibeyn die Auswirkungen der Erklärungstheorie auf die Entstehung und das Wirksamwerden von Steuerverwaltungsakten dar.
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